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Bürgeramt, Fristen, Unterlagen

Ummelden nach dem Umzug

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Nach dem Einzug haben Sie zwei Wochen Zeit, sich bei der Meldebehörde anzumelden. Ohne die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters geht das nicht, und ohne Termin im Bürgeramt in Berlin praktisch auch nicht. Beides sollten Sie deshalb vor dem Umzug organisieren.

Die Zweiwochenfrist beginnt mit dem Einzug

Maßgeblich ist der Tag, an dem Sie tatsächlich einziehen, nicht der Beginn des Mietvertrags. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld von bis zu tausend Euro vorgesehen ist. In der Praxis bleibt eine geringe Überschreitung meist folgenlos, verlassen sollten Sie sich darauf nicht.

In Berlin ist der Engpass nicht die Frist, sondern der Termin. Buchen Sie ihn, sobald das Umzugsdatum feststeht. Sie können jedes Bürgeramt im Stadtgebiet wählen, nicht nur das Ihres Bezirks, und genau das schafft oft Luft: Ein Amt am Stadtrand hat häufig früher etwas frei als eines in der Innenstadt. Wenn Sie online nichts finden, hilft die Behördennummer 115 weiter.

Ohne Wohnungsgeberbestätigung kein Termin

Der Wohnungsgeber, also Vermieter oder Hausverwaltung, muss den Einzug bestätigen und dafür ein eigenes Formular ausfüllen. Es enthält Name und Anschrift des Wohnungsgebers, die Anschrift der Wohnung, das Einzugsdatum und die Namen aller einziehenden Personen. Der Mietvertrag ersetzt dieses Papier nicht.

Fordern Sie die Bestätigung an, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, und nehmen Sie sie im Original mit. Wer als Untermieter einzieht, braucht die Bestätigung des Hauptmieters. Wer bei Familie oder Freunden unterkommt, braucht sie ebenfalls, auch wenn keine Miete gezahlt wird.

Anmelden, ummelden, abmelden

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands melden Sie sich nur am neuen Wohnort an. Eine gesonderte Abmeldung am alten Ort entfällt, die Behörden erledigen das untereinander. Abmelden müssen Sie sich nur, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung ganz aufgeben.

Ziehen Sie innerhalb Berlins um, spricht man umgangssprachlich vom Ummelden, formal ist es ebenfalls eine Anmeldung. Der Vorgang selbst ist gebührenfrei. Kostenpflichtig wird es nur, wenn Sie zusätzlich eine Meldebescheinigung benötigen, etwa für einen Arbeitgeber oder eine Bank.

Was danach dran ist

Die Meldebehörde informiert einige Stellen automatisch, längst nicht alle. Selbst kümmern müssen Sie sich um:

  • die Zulassungsstelle, wenn Sie ein Fahrzeug halten: Die neue Anschrift muss in die Zulassungsbescheinigung, dafür fällt eine kleine Gebühr an
  • den Rundfunkbeitrag, damit die Wohnung richtig zugeordnet ist und keine Doppelanmeldung entsteht
  • Bank, Versicherer, Arbeitgeber und Krankenkasse, denn diese erfahren nichts über die Meldebehörde
  • Kita, Schule, Familienkasse und, falls einschlägig, das Amt für Ausbildungsförderung
  • die Hundesteuer, wenn Sie mit Hund neu nach Berlin ziehen
  • Strom, Gas und Internet, mit dem jeweiligen Zählerstand oder Anschlusstermin

Der Nachsendeauftrag als Sicherheitsnetz

Egal wie gründlich die Liste abgearbeitet wird, irgendein Absender bleibt übrig. Ein Nachsendeauftrag bei der Post fängt diese Post ab und ist die günstigste Versicherung gegen verlorene Rechnungen und Behördenschreiben. Beantragen Sie ihn mindestens fünf Werktage vor dem Umzug, sonst greift er zu spät.

Die Laufzeit wählen Sie selbst, sechs oder zwölf Monate sind üblich. Praktischer Nebeneffekt: Jeder nachgesendete Brief zeigt Ihnen, bei welchem Absender die Adresse noch nicht geändert ist. Notieren Sie diese Namen und arbeiten Sie sie nach, dann ist die Liste nach wenigen Wochen vollständig.

Zweitwohnung und Hauptwohnung

Wer zwei Wohnungen bewohnt, muss eine davon als Hauptwohnung angeben. Das ist die vorwiegend genutzte Wohnung, bei Verheirateten in der Regel die der Familie. Für Nebenwohnungen erhebt Berlin eine Zweitwohnungsteuer, deren Höhe sich nach der Nettokaltmiete richtet.

Studierende, die den Wohnsitz bei den Eltern behalten und in Berlin ein Zimmer beziehen, sollten diese Einordnung bewusst treffen und nicht nebenher. Auskunft dazu gibt das Bürgeramt, nicht Ihr Umzugsunternehmen.

Passt dazu

Was Sie zum Bürgeramt mitnehmen

Fehlt eines dieser Dokumente, wird der Termin abgebrochen und Sie brauchen einen neuen.

Personalausweis oder Reisepass
Für jede anzumeldende Person, im Original. Die Adresse im Ausweis wird direkt vor Ort geändert.
Wohnungsgeberbestätigung im Original
Ohne dieses Formular ist keine Anmeldung möglich, auch nicht mit Mietvertrag als Ersatz.
Ausgefüllter Meldeschein
Gibt es vorab zum Ausdrucken. Ausgefüllt mitgebracht spart im Amt spürbar Zeit.
Geburtsurkunden der Kinder
Bei der Erstanmeldung von Kindern und bei abweichenden Nachnamen in der Familie.
Vollmacht und Ausweiskopie
Wenn Sie eine weitere volljährige Person mit anmelden, die nicht selbst erscheint.
Heiratsurkunde bei Bedarf
Wird verlangt, wenn Namensführung oder Familienstand seit der letzten Meldung neu sind.

Wobei wir Ihnen nicht helfen können

Meldeangelegenheiten sind Behördensache. Wir sagen Ihnen ehrlich, wo unsere Rolle endet.

  • Wir können keinen Bürgeramtstermin besorgen und keine Anmeldung für Sie vornehmen.
  • Wir stellen keine Wohnungsgeberbestätigung aus, das darf ausschließlich der Wohnungsgeber selbst.
  • Wir geben keine Auskunft zu Zweitwohnungsteuer, Bußgeldern oder Aufenthaltsfragen. Zuständig ist das Bürgeramt, telefonisch erreichbar über die 115.

Was wir tun können: Ihnen das Einzugsdatum verbindlich bestätigen, damit Sie beim Termin eine belastbare Angabe machen.

Fragen zu: Ummelden nach dem Umzug

Kann ich mich vor dem Einzug anmelden?

Nein, die Anmeldung setzt den erfolgten Einzug voraus. Den Termin dürfen Sie aber vorab buchen, und genau das sollten Sie tun, weil freie Termine in Berlin knapp sind.

Muss die ganze Familie erscheinen?

Kinder melden die Sorgeberechtigten mit an, ohne dass die Kinder dabei sein müssen. Volljährige Mitbewohner können sich per Vollmacht und Ausweiskopie vertreten lassen, alle Ausweise müssen jedoch vorliegen.

Geht die Anmeldung inzwischen online?

Elektronische Meldevorgänge werden schrittweise ausgebaut, das Angebot unterscheidet sich je nach Bundesland und Ausweisfunktion. Buchen Sie parallel einen Termin, statt sich allein darauf zu verlassen.

Was ist mit dem Führerschein?

Der Führerschein trägt keine Adresse und muss deshalb nicht geändert werden. Die Fahrzeugpapiere dagegen schon, dafür ist die Zulassungsbehörde zuständig.

Was soll wohin?

Nennen Sie Start, Ziel, Wohnungsgröße und Wunschtermin. Daraus ergibt sich die Fahrstrecke und daraus die erste Einschätzung. Fest wird der Betrag mit der Besichtigung und ändert sich danach nicht mehr.